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Rassek & Partner Brandschutzingenieure

Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes (NRW) Prüfsachverständige für Brandschutz (BY)
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Brandlastermittlungen

nach DIN 18230

Im Rahmen der Brandlastermittlung werden in einem bestehenden Gebäude sämtliche Brandlasten, welche sich an einem Brandgeschehen beteiligen würden, ermittelt und bewertet. Für Neubauprojekte werden hierzu entsprechende Vorgaben in Abstimmung mit dem Bauherren bzw. Nutzer festgelegt, die dann verbindlich einzuhalten sind.

Als Brandlast bezeichnet man bauphysikalisch die Menge und Art von brennbaren Materialien. Sie wird als flächenbezogener Heizwert (kwh/m²) angegeben.

Eine Brandlastermittlung dient als Grundlage für weitergehende ingenieurgemäße Brandberechnungen und Simulationen.

Zur Ermittlung der brandschutztechnischen Anforderungen an Bauteile im Industriebau sowie zur Ermittlung der Größe von Brandbekämpfungsabschnitten im Industriebau kann das rechnerische Verfahren nach DIN 18230 zur Anwendung kommen. Im Rahmen einer Brandlastermittlung werden die erforderlichen Eingangsdaten hierzu ermittelt.