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Rassek & Partner Brandschutzingenieure

Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes (NRW) Prüfsachverständige für Brandschutz (BY)
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Prüfung des vorbeugenden Brandschutzes

nach den Vorgaben der Prüfsachverständigenverordnungen der Länder

Prüfsachverständige für den Brandschutz prüfen und bescheinigen im Auftrag des Bauherrn oder des sonstigen nach Bauordnungsrecht Verantwortlichen die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen, soweit dies in den Vorschriften der jeweiligen Bundesländer vorgesehen ist. Der Prüfsachverständige für den Brandschutz ist dazu verpflichtet, seine Tätigkeit unparteiisch und unabhängig auszuüben. Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig und an Weisungen des Auftraggebers nicht gebunden.

Die Prüfsachverständigen für den Brandschutz prüfen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise unter Beachtung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr. Sie haben die zuständige Brandschutzdienststelle zu beteiligen und deren Anforderungen bezüglich der Brandschutznachweise zu würdigen. Prüfsachverständige für Brandschutz überwachen die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der von ihnen geprüften/bescheinigten Brandschutznachweise. Die jeweilige Bescheinigung ersetzt die sonst hierfür erforderliche Prüfung des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörde.

Das Aufgabengebiet von Prüfsachverständigen für den Brandschutz ist in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Während einige Bundesländer bisher keine Tätigkeiten von Prüfsachverständigen für den Brandschutz kennen, begrenzen andere Länder den Tätigkeitsbereich auf brandschutztechnisch unkritische Gebäudetypen. Einige Bundesländer (u. a. Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen und Berlin) erlauben wiederum die Prüfung von Brandschutznachweisen und die Gestattung von Abweichungen bei allen, also auch bei brandschutztechnisch komplexen, Gebäudetypen. Die Einzelheiten über die Aufgabenerledigung der Prüfsachverständigen für den Brandschutz werden in den jeweiligen Prüfsachverständigenverordnungen der Bundesländer geregelt.

Neben der Tätigkeit als Prüfsachverständige sind wir auch als Prüfingenieure für den Brandschutz tätig. Prüfingenieure für den Brandschutz nehmen bauaufsichtliche Prüfaufgaben im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde wahr, soweit dies in den Vorschriften der jeweiligen Bundesländer vorgesehen ist. Sie unterstehen der Fachaufsicht der obersten Bauaufsichtsbehörde oder der von ihr bestimmten Behörde.