Räume mit erhöhter Brandgefahr
Die Musterbauordnung (MBO) beschreibt in § 29 Abs. 2 Räume mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr, für die besondere Anforderungen hinsichtlich der Trennwände zu anderen Räumen oder anderen Nutzungseinheiten gelten. Aber was sind eigentlich Räume mit erhöhter Brandgefahr?