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Rassek & Partner Brandschutzingenieure

Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes (NRW) Prüfsachverständige für Brandschutz (BY)
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02/2019 Aufschlagrichtung von Notausgangstüren

von Matthias Dietrich, Birgit Weldishofer

Bauordnungsrechtlich ist nur in wenigen Sonderbauvorschriften die Aufschlagrichtung von Türer geregelt. Es handelt sich z. B.um Anforderurgen der Muster-Verkaufsstättenverordnıng, der Muster-Versammlungsstättenverordnung sowie der Muster-Garagenverordrıung. Dies scheint plausibel, schließlich ist in diesen Gebäuden mit einer erhöhten, teils unbestimmbaren Personen-Zahl zu rechnen.