02/2019 Aufschlagrichtung von Notausgangstüren
Bauordnungsrechtlich ist nur in wenigen Sonderbauvorschriften die Aufschlagrichtung von Türer geregelt. Es handelt sich z. B.um Anforderurgen der Muster-Verkaufsstättenverordnıng, der Muster-Versammlungsstättenverordnung sowie der Muster-Garagenverordrıung. Dies scheint plausibel, schließlich ist in diesen Gebäuden mit einer erhöhten, teils unbestimmbaren Personen-Zahl zu rechnen.