3/2015 Der Brandschutz im Blickpunkt dynamischer Planungsabläufe
Betrachtet man die bauordnungsrechtlichen
Bestimmungen, scheint das Planen
und Bauen klar strukturiert zu sein:
Eine Vorplanung wird unter Beteiligung
der Fachplaner zur Genehmigungsreife
gebracht und die eingereichten Bauvorlagen
werden von den zuständigen genehmigenden
Instanzen zeitnah und sachgerecht
geprüft. Nach der Genehmigung erfolgt in
der Ausführungsphase die Ausschreibung
der entsprechenden Gewerke und daran
schließt sich der Baubeginn an. Nach
Beendigung der Bauausführung werden die
erforderlichen Abnahmen (u. a. der sicherheitstechnischen
Gewerke) durchgeführt.
Nach etwaiger Mängelbeseitigung erfolgt
die Anzeige der Nutzung bei der Bauaufsichtsbehörde
und abschließend die Inbetriebnahme
des gesamten Gebäudes. Es
wirkt naiv, aber der Gesetzgeber unterstellt
offensichtlich, dass die eingereichte Genehmigungsplanung
auch der gebauten Wirklichkeit
entspricht. [...]