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Rassek & Partner Brandschutzingenieure

Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes (NRW) Prüfsachverständige für Brandschutz (BY)
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Gutachterliche Stellungnahmen

zu brandschutztechnischen Fragestellungen (z. B. Gerichtsgutachten)

Neben der Fachplanung und Tätigkeit als Prüfsachverständige für den vorbeugenden Brandschutz erstellen wir auch gutachterliche Stellungnahmen zu unterschiedlichen brandschutztechnischen Problemstellungen.

In einigen Bundesländern kann die Bauaufsichtsbehörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben grundsätzlich Sachverständige oder sachverständige Stellen heranziehen. Legt der Bauherr von sich aus eine gutachterliche Stellungnahme eines Sachverständigen mit den Bauvorlagen vor, so bezieht die Baufsichtsbehörde dieses in ihre bauaufsichtliche Beurteilung mit ein. Dabei wird sie die Qualifikation des Sachverständigen entsprechend berücksichtigen.

Häufig wird auch im Zuge eines straf- oder zivilrechtlichen Verfahrens eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt. In diesem Zusammenhang müssen in der Regel Schäden beurteilt, eine Schadensursache ermittelt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt werden. Dabei kann ein Gutachter Hilfestellung geben.

Gutachten können zudem von Bauherren und Eigentümern in eigenen Interessen oder von Sachversicherern in Anspruch genommen werden.