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Rassek & Partner Brandschutzingenieure

Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes (NRW) Prüfsachverständige für Brandschutz (BY)
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Mythen des Brandschutzes Teil 11: "Argumente sind nicht zulässig”

von Matthias Dietrich

Brandschutzplaner sehen sich bei Verwendung argumentativer Nachweisführung gemäß DIN 18009 Teil 1 oftmals mit dem Vorwurf des "Rosinenpickens" konfrontiert. Auf der anderen Seite werden selbst im vereinfachten Verfahren häufig Nachweise wie für Sonderbauten gefordert — ein unzulässiges "Zitronenpflücken", das sich aus den formal einzureichenden Bauunterlagen nicht ergibt. [...]