Mythen des Brandschutzes Teil 4: „Brandschutzdienststellen entscheiden über Belange des vorbeugenden Brandschutzes"
Zu Belangen des vorbeugenden Brandschutzes werden Bauherren und Planer immer häufiger an das „Amt für vorbeugenden Brandschutz" verwiesen. Fragt man bei Architekten nach, so ist der weitaus größte Teil fest davon überzeugt, dass die abschließende Beurteilung bauordnungsrechtlicher Brandschutzfragen nicht beim zuständigen Bauordnungsamt, sondern bei den Brandschutzdiens stellen liegt. [...]