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Mythen des Brandschutzes Teil 7: „Bauherren sind für die Löschwasserversorgung zuständig"

von Matthias Dietrich

Immer wieder werden Bauherren damit konfrontiert, dass sie für die Bereitstellung der Löschwasserversorgung zuständig seien und dass sie diese nach den Bemessungsregeln des Arbeitsblatts W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. zu gewährleisten hatten. Es stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Zuständigkeit und dem anzuwendenden Maßstab. [...]