02/2018 Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Planung und Bauausführung gliedern sich in verschiedene Abschnitte, die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz HOAI) als Leistungsphasen bezeichnet werden. Die Fertigung eines Brandschutznachweises (BSN) ist hierbei den Leistungsphasen 1 bis 4 zugeordnet und endet, je nach bauordnungsrechtlicher Vorgabe, entweder mit der Baugenehmigung oder mit dem Baubeginn.
Bekanntlich werden alle wesentlichen Weichenstellungen der brandschutztechnischen Konzeption in der Entwurfsphase getätigt. Schließlich muss der BSN im Falle einer bauaufsichtlichen Prüfung bereits mit Abschluss der Genehmigungsplanung fertiggestellt sein.