02/2023 Wie viel Sicherheit braucht ein Sicherheitstreppenraum?
Gemäß § 33 Abs. 2 Satz 3 MBO ist ein zweiter Rettungsweg nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum (Sicherheitstreppenraum) möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können. Außerhalb des Geltungsbereichs der Muster-Hochhausrichtlinie existieren allerdings vonseiten der ARGEBAU keine planungsrechtlichen Grundlagen, wie ein derartiger Sicherheitstreppenraum zu konzipieren ist. Dies ist umso verwunderlicher, als die Musterbauordnung die Begrifflichkeit des Sicherheitstreppenraums bereits seit mehreren Jahrzehnten kennt. [...]