05/2020 Der Deutschen liebstes Kind
Betrachtet man die jüngsten Entwicklungen der Rechtsprechung im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, so macht es den Eindruck, als würden hier gerade die Zügel
deutlich angezogen. Als besonders drastisches Beispiel kann in diesem Zusammenhang die gerichtlich bestätigte Auffassung einiger Bauaufsichten in Nordrhein-Westfalen herausgestellt werden, die eine abweichende Größe von Rettungswegfenstern von 1 bis 2 cm selbst bei bestandsgeschützten Gebäuden als konkret lebensgefährlich bewertet hatten. [...]