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06/2017 Sind Sicherheitsschleusen in Garagen noch zeitgemäß?

von Matthias Dietrich

Spätestens seit der ersten Reichsgaragenverordnung Ende der 1930er-Jahre existiert in nahezu allen Bundesländern die Anforderung, dass Garagen lediglich über Sicherheitsschleusen an Rettungswege angebunden werden dürfen. Die Ausbildung von Sicherheitsschleusen (damals als „Feuerschleusen“ bezeichnet) war zu dieser Zeit in einigen Brandschutzvorschriften definiert. Dies war eine durchaus plausible Anforderung, schließlich verfügten Feuerschutzabschlüsse zu dieser Zeit weder über eine Bodendichtung noch über dauerelastische Dichtungen.