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Rassek & Partner Brandschutzingenieure

Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes (NRW) Prüfsachverständige für Brandschutz (BY)
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Engels-Haus Wuppertal

Brand- und Denkmalschutz schließen sich nicht aus …

Bei dem sog. „Engelshaus“ handelt es sich um eines der ältesten bestehenden Fachwerkhäuser im Stadtgebiet von Wuppertal. Das Objekt wurde um 1775 errichtet und weist bis zum heutigen Zeitpunkt eine nahezu unveränderte Substanz auf.

Das Gebäude stellt gemeinsam mit dem Engelsgarten und dem Museum für Frühindustrialisierung im Bereich zwischen der Friedrich-Engels-Allee und der rückwärtigen Wittensteinstraße ein wichtiges Wahrzeichen für die Stadt Wuppertal dar.

Vor diesem Hintergrund wurde das Gebäude zwischenzeitlich unter Denkmalschutz gestellt. Daher waren im Zuge der geplanten Nutzungsänderung lediglich minimale Umbaumaßnahmen möglich bzw. vorgesehen.

Für die Belange des Brandschutzes bedeutete dies, dass die Durchführung von baulichen Brandschutzmaßnahmen nur in enger Abstimmung mit dem Denkmalschutz erfolgen konnte. Dementsprechend gewann die Optimierung des technischen Brandschutzes an Bedeutung. Mit diesem Brandschutzkonzept sollten insbesondere Maßnahmen ermittelt werden, die auch die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigten.

Aus dem Brandschutzkonzept:

Die Errichtung des beurteilten Gebäudes im Jahr 1775 erfolgte vermutlich auf Grundlage der Polizeivorschrift vom 10. Oktober 1554 als erste Bauordnung des Herzogtums mit dem Titel „Jülich und Bergische Feuerordnung“. Diese Verordnung wurde in den folgenden Jahrzehnten mehrmals überarbeitet und vor Errichtung des Gebäudes zuletzt 1771 erneuert. Dieses Gesetz musste vierteljährlich von allen Kirchenkanzeln verkündet werden und war zusätzlich an den Zollhäusern und „sonstigen gewöhnlichen Orten“ auszuhängen. Somit ist davon auszugehen, dass diese Verordnung zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes ausreichend bekannt war.

Hinsichtlich der Bauweise und der zu verwendenden Baustoffe fanden zu diesem Zeitpunkt in erster Linie Holzbaustoffe Verwendung. Feuerbeständige Unterteilungen (beispielsweise durch die Geschossdecken, Trennwände oder Treppenraumwände) waren baulich nur sehr eingeschränkt möglich und beschränkten sich daher in erster Linie auf den Nachbarschaftsschutz durch die Anordnung massiver Steinmauern. Deshalb wurde der Verlust eines gesamten Gebäudes im Brandfall zwangsläufig einkalkuliert. Aufgabe der Feuerordnung war es daher in erster Linie, die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung zu reduzieren und im Brandfall den Feuerüberschlag auf ganze Straßenzüge oder Stadtteile zu verhindern.

In den folgenden Jahrzehnten wurde das Baurecht einer stetigen Anpassung an neue Schutzziele bzw. die neuen baulichen Brandschutzmöglichkeiten unterzogen. Gegenwärtige Rechtsgrundlage ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung-BauO NRW) in der Neufassung vom 01.03.2000, sowie die Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung vom 12.10.2000.