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Rassek & Partner Brandschutzingenieure

Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes (NRW) Prüfsachverständige für Brandschutz (BY)
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Brandschutzsanierung von Schulen Remscheid, Erkrath und Schwelm

In Schulen müssen im Gefahrenfall eine größere Anzahl von Kindern und Jugendlichen gleichzeitig in Sicherheit gebracht werden und insbesondere auch Paniksituationen vermieden werden. Bei bestehenden Gebäuden ist im Einzelfall der Nachweis zu führen, ob zur Sicherung des Personenschutzes besondere Forderungen erhoben werden müssen. Eine derartige Überprüfung ist grundsätzlich eine Einzelfalluntersuchung. Neben den praktischen Erkenntnissen über die begrenzten Möglichkeiten einer zeitnahen Personenrettung über Leitern der Feuerwehr muss hierbei auch eine Abwägung des Bestandschutzes erfolgen. Vor diesem Hintergrund ist im Zuge eines Brandschutzkonzeptes für bestehende Schulbauten zu bewerten, inwieweit die Sicherung baulicher Rettungswege erforderlich ist.

Da durch eine Anpassung bestehender und rechtmäßig errichteter Gebäude entschädigungslos in den legalen Bestand eingegriffen wird, sind an die Notwendigkeit der Maßnahmen hohe Anforderungen zu stellen. Der legale Bestand, in den durch nachträgliche Anordnungen eingegriffen wird, unterliegt dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz. Bei den Eingriffsnormen handelt es sich um Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz. Als solche müssen sie ihrerseits dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Da die Anpassung ein Mittel zur Vermeidung einer Gefährdung der Sicherheit darstellt, kommt es im Wesentlichen auf die Wahrung des Schutzzweckes an. Die generelle Eignung der Maßnahme in diese Zielrichtung muss selbstverständlich gegeben sein. Die Anpassung muss ferner dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.

Vor diesem Hintergrund haben die Rassek & Partner Brandschutzingenieure in den vergangenen Jahren zahlreiche brandschutztechnische Untersuchungen von bestehenden Schulgebäuden im gesamten Bundesgebiet realisiert und gutachterlich bewertet. In diesem Zuge wurde auch die Umsetzung der entsprechenden erforderlichen Brandschutzmaßnahmen bzw. Sanierungen fachlich begleitet und nach Abschluss der zuständigen Genehmigungsbehörde bestätigt.