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Rassek & Partner Brandschutzingenieure

Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes (NRW) Prüfsachverständige für Brandschutz (BY)
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03/2021 Aufzüge innerhalb notwendiger Treppenräume

von Matthias Dietrich

Entsprechend §39 Abs. 1 Satz 3 MBO sind Aufzüge ohne eigene Fahrschächte z.B. innerhalb eines notwendigen Treppenraums, mit Ausnahme von Hochhäusern, zulässig. Diese Erleichterung ist plausibel, schließlich soll durch die Errichtung eines Fahrschachts gewährleistet werden, dass sich Feuer und Rauch im Brandfall nicht von Geschoss zu Geschoss übertragen. [...]