06/2022 Gebäudeklasse 4 auf den Prüfstand
Im Jahr 2002 hat die ARGEBAU mit der Neufassung der Musterbauordnung die bestehende Einstufung in "Gebäude geringer Hohe", "Gebäude mittlerer Höhe" und "Hochhäuser” aufgegeben und durch die Gebäudeklassen 1 bis 5 ersetzt. In diesem Zusammenhang ist hinsichtlich der GK 4 eine Definition gewählt worden, die die Gebäudehöhe auf bis zu 13,00 m und die Größe der Nutzungseinheit auf bis zu 400 m2 begrenzt. Diese Beschränkung erschien seinerzeit nachvollziehbar, da insbesondere beim Bauen mit Holz einschlagige technische Regelungen und insbesondere Erfahrungen für die nun hochfeuerhemmende Bauweise fehlten. [...]